Heimatkreis Köslin und Köslin e. V.

Was ist ein pommerscher Heimatkreis?

In den ersten Notzeiten nach dem Zweiten Weltkrieg radikalisierten sich die aus ihrer Heimat vertriebenen Pommern genau wie die anderen Ostdeutschen nicht. Sie fanden stattdessen zu den Werten wirklicher Menschlichkeit zurück und setzten sogar neue den Staat bejahende Kräfte frei, um sie in den großen staatspolitischen Rahmen der jungen Bundesrepublik Deutschland einzuordnen.
Anfang 1948 waren die Pommern daher ins Leben zurückgekehrt, hatten sich als Verstreute im Bundesgebiet wiedergefunden und sich ihren Kreisen und Gemeinden in der alten Heimat entsprechend in „ihrem Heimatkreis“ gesammelt. So auch die Bewohner der Hauptstadt des ehemaligen Regierungsbezirks Köslin.
Der Heimatkreis Köslin ist daher bis heute die Vertretung der deutschen Kösliner, ihrer Nachkommen, Verwandten und Freunde. Er ist ordentliches Mitglied in der Pommerschen Landsmannschaft e. V. zur ehrenamtlichen Erfüllung hauptsächlich folgender Aufgaben:

  • Sammlung von Kösliner Kulturgütern und Erhaltung der   pommerschen Kultur          
  • Erstellung und Förderung zeitgeschichtlicher Dokumentationen
  • Pflege der Patenschaft mit der Stadt Minden
  • Durchführung von Veranstaltungen für die Kösliner Landsleute
  • Zusammenarbeit mit der Gruppe der Deutschen Minderheit im heutigen Köslin.

Am 6. September 1985 gründeten elf Kösliner den (Heimatkreis) Köslin e.V.. Ursprünglicher Hauptgrund war die Notwendigkeit eines eingetragenen Vereins als juristische Person zum Erwerb einer Ferienwohnung im Ernst-Moritz-Arndt-Apartmenthaus auf dem Gelände des gerade entstehenden Pommern-Zentrums in Lübeck-Travemünde.
Zwecke des Vereins sind die rechtliche Vertretung und Vermögensverwaltung für den Heimatkreis Köslin im Treuhandverhältnis sowie die Wahrnehmung dessen kultureller und sozialer Interessen.
Mitglied können alle aus Köslin stammende Pommern, deren Nachkommen und weitere sich zu Köslin bekennende Personen werden, indem sie eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand abgeben und dieser dem Beitritt zustimmt. Es wird kein Beitrag erhoben.